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   OLG Karlsruhe, 30.06.2020 - 16 EK 16/19   

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OLG Karlsruhe, 30.06.2020 - 16 EK 16/19 (https://dejure.org/2020,23037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2020 - 16 EK 16/19 (https://dejure.org/2020,23037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 16 EK 16/19 (https://dejure.org/2020,23037)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Bruchsal, 24.04.2019 - 6 C 88/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2020 - 16 EK 16/19
    Die Parteien streiten um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Bruchsal, 6 C 88/11 (im Folgenden: Ausgangsverfahren).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Eine vor diesem Zeitpunkt insoweit verfrüht erhobene Rüge ist wirkungslos und geht "ins Leere" (BT-Drs. 17/3802, S. 20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2020 - 16 EK 16/19 -, Rn. 120, juris).

    Freilich wird der Hinweis auf einen Richterwechsel für sich genommen gerade bei bereits verdichteter Beschleunigungspflicht in älteren Verfahren nicht ausreichen, um Lücken in der Verfahrensförderung zu rechtfertigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Januar 2013 - 23 SchH 4/12 EntV -, Rn. 104, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2020 - 16 EK 16/19 -, Rn. 141, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Mai 2021 - 16 EK 2/21 -, Rn. 162, juris).

  • OLG Braunschweig, 12.04.2022 - 4 EK 1/20

    Pilotverfahren zu Kapitalanlageverfahren; Entschädigungspflichtige Verzögerung in

    Eine vor diesem Zeitpunkt insoweit verfrüht erhobene Rüge ist wirkungslos und geht "ins Leere" (BT-Drs. 17/3802, S. 20; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2020 - 16 EK 16/19 -, Rn. 120, juris).

    Auf das Ergebnis des Verfahrens, etwa im Sinne eines Erfolgs oder Misserfolgs, kommt es dabei nicht an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2020 - 16 EK 16/19 -, Rn. 139, juris).

  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 6/21

    Familiengerichtliches Verfahren; Kindschaftssache; unangemessene Dauer;

    Die Erhebung der Klage im Sinne von § 198 Abs. 5 S. 2 GVG erfordert gemäß §§ 201 Abs. 2 S. 1 GVG, 253 Abs. 1 ZPO auch deren Zustellung; gemäß § 167 ZPO ist der Zeitpunkt der Einreichung der Klage bei Gericht entscheidend, sofern die Zustellung "demnächst" erfolgt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2020 - 16 EK 16/19, juris Rn. 109 und 112; Marx , in: Marx/Roderfeld, Rechtsschutz bei überlangen Gerichts- und Ermittlungsverfahren, 1. Auflage 2012, § 198 GVG Rn. 168; Wittschier , in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 198 GVG Rn. 10).
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